Studienpräses

Hungarian translation: tanulmányi vezető

14:13 Dec 1, 2023
German to Hungarian translations [PRO]
Social Sciences - Education / Pedagogy / Bescheid über die Verleihung eines akademischen Grades
German term or phrase: Studienpräses
"Die Studienpräses der Universität Wien verleiht ..."
Melinda Felske
Hungary
Local time: 06:08
Hungarian translation:tanulmányi vezető
Explanation:
Először oktatási rektorhelyettest szerettem volna írni, de:
https://studienpraeses.univie.ac.at/team/der-studienpraeses/

Insbesondere erfordern die Aufgaben:
enge Diskussion mit dem Rektorat, insbesondere der Vizerektorin für Studierende und Lehre, der Vizerektorin für Forschung und Nachwuchsförderung und dem Vizerektor für Personalentwicklung und Internationale Beziehungen, sowie dem Senat, insbesondere der Curricularkommission

umfassende Information von Funktionsträger*innen in der Lehradministration

Einbringen studienrechtlicher Expertise in die Diskussion der vielfältigen akademischen und administrative Arbeitsgruppen zur Verbesserung von Inhalten und Organisationsabläufen

Ziel ist es dabei den Reichtum der Universität Wien - ihre außerordentliche akademische Vielfalt - zu unterstützen und gleichzeitig Lehrenden und Lernenden Anhaltspunkte für größtmögliche rechtliche Sicherheit zu geben.

https://satzung.univie.ac.at/alle-weiteren-satzungsinhalte/s...
Einrichtung, Bestellung, Vertretung
§ 1. (1) Zur Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz wird gemäß § 19 Abs. 2 Z 2 Universitätsgesetz 2002 ein monokratisches Organ mit der Funktionsbezeichnung Studienpräses eingerichtet.

(2) Zur Studienpräses oder zum Studienpräses ist vom Rektorat nach Anhörung des Senats eine in den Angelegenheiten des Studienbetriebs und internationalen Hochschulwesens ausgewiesene und in Forschung und Lehre entsprechend qualifizierte Wissenschafterin oder ein in den Angelegenheiten des Studienbetriebs und internationalen Hochschulwesens ausgewiesener und in Forschung und Lehre entsprechend qualifizierter Wissenschafter zu bestellen, die oder der über entsprechende Kenntnisse des Studienrechts verfügt.

(3) Das Rektorat hat auf Vorschlag der oder des Studienpräses und nach Anhörung des Senats eine geeignete Stellvertreterin oder einen geeigneten Stellvertreter zu bestellen.

(4) Erfolgt die Bestellung gemäß Abs. 2 oder Abs. 3 nicht rechtzeitig, so kann das Rektorat eine geeignete Angehörige oder einen geeigneten Angehörigen des wissenschaftlichen Universitätspersonals mit ihrer oder seiner Zustimmung interimistisch für maximal sechs Monate zur Studienpräses oder zum Studienpräses bestellen. Die interimistische Funktion endet mit der Bestellung einer Studienpräses oder eines Studienpräses gemäß Abs. 2 oder einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters gemäß Abs. 3.

(5) Das Rektorat kann nach Anhörung des Senats für die Tätigkeit der oder des Studienpräses Richtlinien erlassen.

(6) Die Funktionsperiode der oder des Studienpräses und der Stellvertreterin oder des Stellvertreters beträgt zwei Jahre. Wiederbestellungen sind zulässig.
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Erzsébet Czopyk
Hungary
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Köszönöm!!
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4tanulmányi vezető
Erzsébet Czopyk
4diákelnök
Eva Blanar


  

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tanulmányi vezető


Explanation:
Először oktatási rektorhelyettest szerettem volna írni, de:
https://studienpraeses.univie.ac.at/team/der-studienpraeses/

Insbesondere erfordern die Aufgaben:
enge Diskussion mit dem Rektorat, insbesondere der Vizerektorin für Studierende und Lehre, der Vizerektorin für Forschung und Nachwuchsförderung und dem Vizerektor für Personalentwicklung und Internationale Beziehungen, sowie dem Senat, insbesondere der Curricularkommission

umfassende Information von Funktionsträger*innen in der Lehradministration

Einbringen studienrechtlicher Expertise in die Diskussion der vielfältigen akademischen und administrative Arbeitsgruppen zur Verbesserung von Inhalten und Organisationsabläufen

Ziel ist es dabei den Reichtum der Universität Wien - ihre außerordentliche akademische Vielfalt - zu unterstützen und gleichzeitig Lehrenden und Lernenden Anhaltspunkte für größtmögliche rechtliche Sicherheit zu geben.

https://satzung.univie.ac.at/alle-weiteren-satzungsinhalte/s...
Einrichtung, Bestellung, Vertretung
§ 1. (1) Zur Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz wird gemäß § 19 Abs. 2 Z 2 Universitätsgesetz 2002 ein monokratisches Organ mit der Funktionsbezeichnung Studienpräses eingerichtet.

(2) Zur Studienpräses oder zum Studienpräses ist vom Rektorat nach Anhörung des Senats eine in den Angelegenheiten des Studienbetriebs und internationalen Hochschulwesens ausgewiesene und in Forschung und Lehre entsprechend qualifizierte Wissenschafterin oder ein in den Angelegenheiten des Studienbetriebs und internationalen Hochschulwesens ausgewiesener und in Forschung und Lehre entsprechend qualifizierter Wissenschafter zu bestellen, die oder der über entsprechende Kenntnisse des Studienrechts verfügt.

(3) Das Rektorat hat auf Vorschlag der oder des Studienpräses und nach Anhörung des Senats eine geeignete Stellvertreterin oder einen geeigneten Stellvertreter zu bestellen.

(4) Erfolgt die Bestellung gemäß Abs. 2 oder Abs. 3 nicht rechtzeitig, so kann das Rektorat eine geeignete Angehörige oder einen geeigneten Angehörigen des wissenschaftlichen Universitätspersonals mit ihrer oder seiner Zustimmung interimistisch für maximal sechs Monate zur Studienpräses oder zum Studienpräses bestellen. Die interimistische Funktion endet mit der Bestellung einer Studienpräses oder eines Studienpräses gemäß Abs. 2 oder einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters gemäß Abs. 3.

(5) Das Rektorat kann nach Anhörung des Senats für die Tätigkeit der oder des Studienpräses Richtlinien erlassen.

(6) Die Funktionsperiode der oder des Studienpräses und der Stellvertreterin oder des Stellvertreters beträgt zwei Jahre. Wiederbestellungen sind zulässig.

Erzsébet Czopyk
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Köszönöm!!
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Asker: Köszönöm!! Elfelejtettem hozzátenni, hogy osztrák oklevélben szerepel, de végülis ott van az Uni Wien mint intézmény.

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diákelnök


Explanation:
Studienpräses = kifejezetten osztrák terminus, Németországban ilyenről nem tudok

https://studienpraeses.univie.ac.at/

Um eine bestmögliche Betreuung der Studierenden in studienrechtlichen Belangen zu gewährleisten, wurde an der Universität Wien die Funktion der*des Studienpräses eingerichtet.

Grundlage dafür bildet die im Universitätsgesetz 2002 vorgesehene "Einrichtung eines für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz zuständigen monokratischen Organs" (§ 19 Abs. 2 Z. 2 UG).

Die Aufgaben der*des Studienpräses sind vielfältig und umfangreich. Sie sind im Universitätsgesetz 2002 und in der Satzung der Universität Wien (§ 3 Satzungsteil Studienpräses) geregelt. In Ausübung dieser wird sie*er von den Studienprogrammleiter*innen durch deren fachliche Kompetenz unterstützt. Die Delegationsverordnung regelt jene Aufgaben, die die Studienprogrammleitungen im Namen der*des Studienpräses ausführen.

Seit Oktober 2014 nimmt Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Lieberzeit die Funktion des Studienpräses wahr.

Eva Blanar
Hungary
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