Glossary entry (derived from question below)
German term or phrase:
Nichtveranlagungsbescheinigung
German answer:
Vielleicht hilft doch die Beschreibung unten
Added to glossary by
Carmela Moldovan
Feb 13, 2004 08:38
20 yrs ago
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German term
Nichtveranlagungsbescheinigung
German
Bus/Financial
Certificates, Diplomas, Licenses, CVs
este certificat de nesechestrare ?
Change log
Nov 30, 2005 07:13: Сергей Лузан changed "Language pair" from "Rajasthani to Romanian" to "German" , "Field" from "Other" to "Bus/Financial"
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3 hrs
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Vielleicht hilft doch die Beschreibung unten
Viel Spaß, Carmela Moldovan!
Das Wohnsitzfinanzamt erteilt dem Steuerpflichtigen eine Nichtveranlagungsbescheinigung, wenn seine zukünftigen Einkünfte so gering sind, dass eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht zu erwarten ist. Die Bescheinigung wird für eine maximale Geltungsdauer von drei Jahren und nur unter dem Vorbehalt des Widerrufes ausgestellt.
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung sollte ausgestellt werden, wenn der Steuerpflichtige nur geringe Einkünfte bezieht aber verhältnismäßig hohe Erträge aus Kapitalvermögen erzielt. Dies ist im Normalfall bei Rentnern und in Ausnahmefällen bei Studenten gegeben. Da die Kreditinstitute bei Überschreitung des Freibetrags zur Einbehaltung der Kapitalertragsteuer verpflichtet sind, muss der Steuerpflichtige trotz geringer Einkünfte im Jahresverlauf Steuern zahlen. Um eine Rückerstattung zu erreichen, ist dann das Ausfüllen einer Steuerklärung für ihn unausweichlich. Die Einbehaltung der Kapitalertragsteuer durch das Kreditinstitut kann der Steuerpflichtige jedoch durch Abgabe einer Nichtveranlagungsbescheinigung vermeiden. Die Bescheinigung sollte rechtzeitig beim Kreditinstitut eingereicht werden, denn dann ist die Bank oder die Sparkasse nicht mehr zum Abzug der Kapitalertragsteuer verpflichtet und die Besteuerung der Kapitalerträge kann somit vermieden werden.
http://steuerzahler-bayern.de/webcom/show_lexikon.php/_c-100...
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Note added at 2004-02-16 09:53:01 (GMT) Post-grading
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Danke und multumesc, Carmela Moldovan!
Das Wohnsitzfinanzamt erteilt dem Steuerpflichtigen eine Nichtveranlagungsbescheinigung, wenn seine zukünftigen Einkünfte so gering sind, dass eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht zu erwarten ist. Die Bescheinigung wird für eine maximale Geltungsdauer von drei Jahren und nur unter dem Vorbehalt des Widerrufes ausgestellt.
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung sollte ausgestellt werden, wenn der Steuerpflichtige nur geringe Einkünfte bezieht aber verhältnismäßig hohe Erträge aus Kapitalvermögen erzielt. Dies ist im Normalfall bei Rentnern und in Ausnahmefällen bei Studenten gegeben. Da die Kreditinstitute bei Überschreitung des Freibetrags zur Einbehaltung der Kapitalertragsteuer verpflichtet sind, muss der Steuerpflichtige trotz geringer Einkünfte im Jahresverlauf Steuern zahlen. Um eine Rückerstattung zu erreichen, ist dann das Ausfüllen einer Steuerklärung für ihn unausweichlich. Die Einbehaltung der Kapitalertragsteuer durch das Kreditinstitut kann der Steuerpflichtige jedoch durch Abgabe einer Nichtveranlagungsbescheinigung vermeiden. Die Bescheinigung sollte rechtzeitig beim Kreditinstitut eingereicht werden, denn dann ist die Bank oder die Sparkasse nicht mehr zum Abzug der Kapitalertragsteuer verpflichtet und die Besteuerung der Kapitalerträge kann somit vermieden werden.
http://steuerzahler-bayern.de/webcom/show_lexikon.php/_c-100...
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